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06.04.2017 | Fraktion

Aus dem Stadtrat - April 2017

 

Die April-Ratssitzung hatte aus meiner Sicht zwei besondere Schwerpunkte, auf die ich – aus meiner Sicht – hier nochmals kurz eingehen möchte:

 

Die Erörterung im Zusammenhang mit dem Sachstand zum Klimaschutzkonzept der Stadt Zweibrücken hat eines nochmals deutlich gemacht: Windkraft im Dörrenbachwald bei Hengstbach? – Es ist überhaupt nichts dergleichen beschlossen!

Im Juli 2015 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss zur sachlichen Teilfortschreibung "Windenergie" des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel ist es dabei, besonders geeignete Flächen für die Nutzung der Windenergie planungsrechtlich zu sichern und einen Beitrag zur Förderung der Nutzung der erneuerbaren Energien zu leisten. Gleichzeitig soll vom sog. Planvorbehalt Gebrauch gemacht werden, der in der Konsequenz Windenergie an anderen als den ausgewiesenen Flächen faktisch ausschließt. Damit soll "Wildwuchs" verhindert werden.

In einem mehrstufigen Verfahren wurden dann potenzielle Flächen im Stadtgebiet identifiziert (sog. Konzentrationszonen), deren Aufnahme in den Flächennutzungsplan im Rahmen des Aufstellungsverfahrens geprüft werden soll. Dazu gehören dann natürlich auch eine Umweltprüfung und ein entsprechender Umweltbericht.

Zu diesen potentiellen Konzentrationsflächen gehörte schon im Juli 2015 (!) das Gebiet Dörrenbachwald (mit ca. 68,2 ha).

Im Dezember 2016 haben wir im Stadtrat über eine Stellungnahme der Stadt Zweibrücken im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Dritten Teilfortschreibung des LEP IV beraten. Das klingt etwas sperrig, ist aber deswegen wichtig, weil nichts Neues in Sachen Flächennutzungsplan beschlossen wurde, sondern es lediglich um Änderung im Rahmen des LEP IV ging. Schon gar nicht hat irgendjemand (etwa die Landesregierung) uns vorgeschrieben, wo wir Windenergie erstellen sollen oder ähnliches, was auch schon so erzählt worden ist. Eher im Gegenteil wurden die Vorgaben restriktiver gefasst.

Die Änderungen (mit Auswirkungen für Zweibrücken) betreffen folgende Aspekte:

  • zusätzliche Ausschlusskriterien
  • Erhöhung der Mindestflächengröße (von bisher 7 ha auf mind. 20 ha (bzw. 15 respektive 10 ha in besonderen Fällen)
  • - Mindestabstand zu Gebieten mit Wohnnutzung jetzt 1000 m (bzw. 1100 m bei Anlagenhöhe ab 200 m)

Das führt dazu, dass voraussichtlich nur noch die Gebiete "Weiße Trisch" und "Dörrenbachwald" in jeweils reduziertem Umfang übrig bleiben. Eine genaue Überprüfung ist aber noch im Gange.

Aus meiner Sicht zusammenfassend:

  • Offensichtlich wird versucht, politisch Stimmung gegen etwas zu betreiben, das gar nicht konkret ist.
  • Es ist noch nichts beschlossen! Das Verfahren und die notwendigen Untersuchungen für den Flächennutzungsplan laufen noch: Umweltprüfungen, in den z.B. auch Rotmilan-Vorkommen etc. berücksichtigt werden, müssen ebenfalls noch erfolgen
  • Wir müssen darauf achten, dass wir ein rechtskonformes Verfahren durchführen, damit evtl. Klagen keinen Erfolg haben. Insofern kann man nicht so einfach  sagen, „das wollen wir nicht und deshalb machen wir es nicht.“ Das muss gut und rechtssicher im Rahmen des Verfahrens begründet werden.

Die Belange des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege sind für mich und die SPD-Fraktion wichtige Aspekte, die selbstverständlich in das weitere Verfahren einfließen werden und zu berücksichtigen sind.

 

Landgestüt und Grünachse – wir wollen beides! Und das ist kein Widerspruch!

„Die Zukunft des Landgestüts hängt nicht von der Größe des Parkplatzes dahinter ab, sondern sie hängt am seidenen Faden!“, so habe ich die Situation gestern Abend in der Stadtratssitzung zusammengefasst.

Ich halte den Vorschlag, den OB Pirmann dankenswerterweise erarbeitet hat, für klug und ausgewogen: Die Stiftung Landgestüt kann mit der Vermarktung von ungefähr der Hälfte (!) des Platzes derzeitiges totes Kapital in aktives umwandeln und nutzt so ihre eigenen Möglichkeiten aus. (Für andere Zwecke als die des Gestüts stünde dieses aber nicht zur Verfügung, denn der Stiftungszweck ist zu berücksichtigen. Einen anderen Eindruck zu erwecken wäre falsch.). Damit können wir selbstbewusst die Hilfe Dritter, wie dem Land Rheinland-Pfalz und dem Bezirksverband, einfordern.

Der Vorschlag berücksichtigt die Interessen der Stadt insgesamt, denn wir brauchen Platz für den Bau einer weiteren, innenstadtnahen Kindertagesstätte, um die Versorgung in Zweibrücken weiter zu verbessern und in die Zukunft unserer Kinder zu investieren. Die Interessen des Landgestüts sind dabei ebenso im Fokus, denn ein Teil des Platzes soll weiterhin zur Verfügung stehen.

Die Grünachse wird damit nicht berührt, denn der Sportplatz ist kein Teil davon. Erstens nicht, weil er lediglich grün, weil dort Gras gewachsen ist und zweitens, weil nicht von Achse gesprochen werden kann – links und rechts davon liegen mit Festhalle und Landgestüt doch wahrlich imposante Gebäude.

Auch hat der ehemalige Sportplatz rein gar nichts mit der (theoretischen) Diskussion um eine Bebauung neben dem Awo-Heim zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Diese zu vermischen, passiert entweder aus Unkenntnis oder mit Absicht. Beidem wollen wir mit Argumenten und Informationen begegnen.

Grünachse und Landgestüt – beides gehört zu unserer Stadt und wir wollen uns dafür einsetzen, beides zu erhalten!

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Malu Dreyer

SPD Rheinland-Pfalz

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