Kommunales
22.05.2015 | Kommunales
In der Sitzung des Stadtrates am 20.5.2015 habe ich folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:
"Im Bund wird demnächst das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verabschiedet. Damit sollen Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur und Klimaschutz in finanzschwachen Kommunen hoch gefördert werden. 253 Millionen Euro stehen bis 2018 für Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat jetzt dankenswerterweise schon frühzeitig die Vorbereitungen zur Umsetzung getroffen und den Verteilungsschlüssel erstellt und abgestimmt, wonach für Zweibrücken etwas mehr als 4 Millionen Euro im genannten Zeitraum zur Verfügung stehen.
Weitere Details zur Umsetzung sollen im Juni folgen. Ich frage Sie vor diesem Hintergrund:
Oberbürgermeister Kurt Pirmann hat mir in der Sitzung geantwortet, dass in der Tat der genannte Betrag für Zweibrücken zur Verfügung steht und die Verwaltung (hier das Bauamt) bereits dabei sei, Maßnahmen und Projekte zu sammeln und aufzulisten, die in Frage kommen könnten. Insbesondere Dinge, die sich bislang wegen fehlender Förderung nicht realisieren ließen, könnten in Betracht kommen. Welche Projekte genau, auch wirtschaftlich, sinnvoll seien, hänge auch davon ab, wie hoch genau die einzelnen Förderungsquoten seien.
Es wurde auch zugesagt, dass sehr zeitnah nachdem weitere Informationen und Details zur Umsetzung des Förderprogramms vorliegen, die städtischen Gremien (z.B. Bauausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat) und damit die Fraktionen einbezogen werden sollen.